
Dessau-Roßlau, 17.06.2025 – Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung rund um das von TuSEM Essen angestrengte Verfahren gegen die Handball-Bundesliga (HBL) sehen wir uns als Dessau-Roßlauer HV 06 veranlasst, öffentlich Stellung zu beziehen:
Wir werden alle uns zustehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die sportlichen und wirtschaftlichen Interessen unseres Clubs zu schützen, dies ist unsere Pflicht. Die aktuelle Situation stellt nicht nur eine sportliche Herausforderung dar, sondern auch eine weitreichende organisatorische Belastung für Mannschaft, Trainerstab und Verein.
Weder TuSEM Essen noch der Dessau-Roßlauer HV 06 tragen Verantwortung für die (zu) späte Entscheidung des Bundesgerichtes. Das Verfahren hätte früher und vor dem letzten Spieltag abgeschlossen werden können. Das Verfahren ist eine Auseinandersetzung zwischen TuSEM Essen und der HBL. Der Dessau-Roßlauer HV 06 ist im verbandsrechtlichen Verfahren nur sonstiger „Beteiligter“, wird aber unmittelbar durch die Auswirkungen betroffen. Die letzte Stellungnahmefrist für die Parteien endete am 2. Juni, eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren erfolgte dann (erst) am 11. Juni 2025. Ein Vorgehen gem. § 36 der DHB-Rechtsordnung („Eilverfahren“), der eben gerade für zeitkritische Konstellationen eingeführt wurde, hat die HBL nicht beantragt.
Im Laufe des heutigen Tages, also sechs Tage nach der Entscheidung, wird eine Neuansetzung des Spiels erfolgen. Zunächst hatte die HBL als Spieltermin den 16. Juni mündlich avisiert, hiervon dann aber Abstand genommen. Nach Vorstellung der HBL müssten im Grunde beide Clubs den ihren Angestellten für den Zeitraum vom letzten Saisonspiel bis zum 30. Juni wirksam gewährten gesetzlichen Erholungsurlaub vollständig entziehen und die Spieler mit sofortiger Wirkung anweisen, aus dem Urlaub zurückzukehren. Neben den hiermit verbundenen juristischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die schwer bis gar nicht lösbar erscheinen, ist eine solche Verfahrensweise schon logistisch im Grunde nicht zu bewältigen. So befinden sich Spieler des Dessau-Roßlauer HV 06 unter anderem in Argentinien und Indonesien. Die Urlaube sind naturgemäß bereits vor dem fraglichen Spiel gegen TuSEM Essen (27. April) gewährt und seitens der Spieler gebucht und bezahlt worden. Inwieweit bei diesem Sachverhalt die betroffenen Spieler und wir als Club „selbst schuld“ sind, mögen andere beurteilen. Viele Spieler der 2. HBL haben sich inzwischen auf Social Media mit den betroffenen Spielern beider Clubs solidarisch erklärt, hierfür bedanken wir uns im Namen unserer Spieler ganz herzlich. Gleiches gilt für die verschiedenen Clubs der 2. HBL, von denen wir Zuspruch erfahren haben. Die spielfreie Zeit ist für die körperliche und mentale Regeneration der Athleten unerlässlich.
Selbst bei einer sukzessiven Rückkehr aller Spieler aus dem Urlaub ist zu berücksichtigen, dass diese seit dem letzten Saisonspiel „aus dem Training“ sind und ein geordneter Trainingsbetrieb bis kurz vor dem Spiel kaum – in Einzelfällen sogar gar nicht möglich – sein wird. Hiermit einher gehen neben der Frage eines möglichst fairen Wettbewerbs vor allem auch gesteigerte gesundheitliche Risiken. Nicht auszudenken, einer der beteiligten Spieler verletzt sich unter diesen Umständen schwer.
Auf juristische Fragen werden wir an anderer Stelle eingehen. Unabhängig aller rechtlichen Erwägungen kann man jedoch festhalten, dass die aktuelle verbandsrechtliche Regelung, die als alleinige Rechtsfolge ein Wiederholungsspiel vorsieht, in besonderen Konstellationen Ergebnisse mit sich bringen kann, die sachwidrig sind und von niemandem intendiert sein können. Der vorliegende Fall gibt hierzu das beste Beispiel: in keinem denkbaren Szenario hätte es den letzten drei Sekunden des Spiels noch dazu kommen können, dass es mehr als ein Unentschieden gibt und der Dessau-Roßlauer HV 06 absteigt. Genau dies ist nun aber wieder möglich, und zwar allein durch einen Regelverstoß des Kampfgerichtes. Ein Abstieg hätte für Dessau-Roßlauer HV 06 weitreichende sportliche und wirtschaftliche Konsequenzen.
Das Urteilsergebnis war nicht am Verfahren beteiligten Personen und wohl zumindest einem Club bekannt, noch bevor es uns zugestellt wurde. Gleiches gilt für sich aus dem Urteil für die Liga etwaig ergebene Handlungsoptionen (19er Liga). Belege hierfür gibt es. Ein solcher Ablauf wirft in verschieden Hinsicht Fragen auf.
Im Sinne unseres Sports und aller Beteiligter wünschen wir uns ein faires Verfahren.
Sebastian Glock
Geschäftsführer SPORT MARKETING Dessau-Roßlau GmbH